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Souverän verhandeln im Zivilprozess, Kolland/Stefan/Kolland-Twaroch
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2.4. Die Wirkungen der Rechtskraft
Kolland
1. Aufl
Februar 2024
Inhalt
Einmaligkeitswirkung
Bindungswirkung
2.4.1. Einmaligkeitswirkung
Rechtskraftwirkungen
Kolland
in
Kolland/Stefan/Kolland-Twaroch
(Hrsg), Souverän verhandeln im Zivilprozess (2024) Die Wirkungen der Rechtskraft Rz 11
11
Rechtskraftwirkungen
Gem § 411 Abs 1 ZPO sind durch ein Rechtsmittel nicht mehr anfechtbare Urteile insoweit der
Rechtskraft
„teilhaft“, als in dem Urteil
über einen durch Klage oder Widerklage geltend gemachten Anspruch
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Stichworte
Bindungswirkung
Rechtskraftwirkungen
Rechtsschutzbedürfnis
Zwischenantrag auf Feststellung