1.1 Einordnung
Die Regelungen in Bezug auf das Verfahren wegen erheblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten in einem elektronischen Kommunikationsnetz finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO), in der Jurisdiktionsnorm (JN), in der Exekutionsordnung (EO) und im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Die in diesen Gesetzen vorgesehenen Änderungen werden in diesem Kapitel gemeinsam behandelt.