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D. Verfahrensunterbrechung in der Verhandlung (Albiez/Hartl)

Albiez/Hartl1. AuflApril 2023

Eine Unterbrechung des Verfahrens (§§ 190 f ZPO) ist auf Antrag oder von Amts wegen insb zulässig,116116Vgl dazu im Detail Höllwerth in Fasching/Konecny, ZPG3 II/3 § 190 Rz 1 ff und § 191 ZPO Rz 5 ff. wenn

die Klärung einer präjudiziellen Vorfrage aus einem anderen bereits laufenden (Zivil- oder Verwaltungs(straf-)verfahren zu erwarten ist oder

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