Werden Schriftsätze nicht fristgerecht eingebracht, kann deren Zurückweisung beantragt werden, in eventu deren Nichthonorierung.
Wird ein Schriftsatz zurückgewiesen, kann das darin enthaltene (und ergänzendes) Vorbringen in der vTS mündlich erstattet werden, da eine allfällige Präklusion jedenfalls erst nach der vTS eintreten kann.23