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IV. Kontaktrecht

Deixler-Huebner14. AuflNovember 2022

A. Allgemeines

Das KindNamRÄG 2013 hat auch Erweiterungen im Bereich des Kontaktrechts gebracht. Statt der früheren Diktion „persönlicher Verkehr“ bzw „Besuchsrecht“ wird in den bezüglichen Bestimmungen der Terminus „persönliche Kontakte“ verwendet. Hierbei handelt es sich um ein Grund- und Menschenrecht der Eltern-Kind-Beziehung (vgl Huber in Deixler-Hübner, HB Familienrecht2 293 [332]; Ertl/Meisinger in Deixler-Hübner/Fucik/Mayrhofer, Gewaltschutz § 187 ABGB Rz 1; Deixler-Hübner, Außerstreitverfahrensrecht3 110 ff; 6 Ob 109/17y EFSlg 152.899; 1 Ob 225/21a JusGuide 2022/18/20194 uva).

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