Die Berufung ist zwar in allen Verfahren grundsätzlich zulässig, doch besteht hier eine Bagatellgrenze (§ 501 Abs 1 ZPO): Hat das Erstgericht über einen Streitgegenstand entschieden, der € 2.700,– nicht übersteigt, so kann das Urteil nur wegen Nichtigkeit oder wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten werden.