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I. Rechtsmittel im streitigen Verfahren

Deixler-Huebner14. AuflNovember 2022

Die Berufung ist zwar in allen Verfahren grundsätzlich zulässig, doch besteht hier eine Bagatellgrenze (§ 501 Abs 1 ZPO): Hat das Erstgericht über einen Streitgegenstand entschieden, der € 2.700,– nicht übersteigt, so kann das Urteil nur wegen Nichtigkeit oder wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten werden.

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