EINSCHREIBEN11Aufgrund der Anzeigepflicht empfiehlt es sich, das Schreiben mittels Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter zu übermitteln. |
Herrn/Frau |
[Name] |
[Adresse] |
[Ort], am [Datum] |
EINSCHREIBEN11Aufgrund der Anzeigepflicht empfiehlt es sich, das Schreiben mittels Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter zu übermitteln. |
Herrn/Frau |
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Betreff: Ersatz von Aufwendungen
Sehr geehrte/r [Name des Vermieters/der Vermieterin]!22Der Aufwandersatzanspruch des scheidenden Hauptmieters richtet sich immer gegen den Vermieter (zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses), nur gegenüber diesem kann er durchgesetzt werden (Dirnbacher, MRG § 10, 143). Zwischen dem Vermieter und dem scheidenden Mieter kann jedoch vereinbart werden, dass dieser seine Investitionen direkt mit dem Nachmieter verrechnen darf, eine derartige Regelung kann aber weder vom Vermieter noch vom Mieter erzwungen werden (vgl. Reßler in Illedits/Reich-Rohrwig [Hrsg], Wohnrecht3 [2018] § 10 MRG Rz 9).