EINSCHREIBEN11Für die Bekanntgabe des Erhöhungsbegehrens verlangt § 16 Abs. 9 MRG das Formerfordernis eines Schreibens, nicht jedoch Schriftlichkeit iSd § 886 ABGB (OGH 5 Ob 77/98d). Die Unterzeichnung des Schreibens ist demnach nicht erforderlich. Es empfiehlt sich, das Schreiben eingeschrieben mit Rückschein zu übermitteln, um den Zugang des Schreibens überprüfen zu können.
Herrn/Frau
[Name]
[Adresse]
[Ort], am [Datum]
EINSCHREIBEN11Für die Bekanntgabe des Erhöhungsbegehrens verlangt § 16 Abs. 9 MRG das Formerfordernis eines Schreibens, nicht jedoch Schriftlichkeit iSd § 886 ABGB (OGH 5 Ob 77/98d). Die Unterzeichnung des Schreibens ist demnach nicht erforderlich. Es empfiehlt sich, das Schreiben eingeschrieben mit Rückschein zu übermitteln, um den Zugang des Schreibens überprüfen zu können.
Herrn/Frau
[Name]
[Adresse]
[Ort], am [Datum]
Betreff: Indexanpassung der Miete für das Mietobjekt [Adresse]