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17. Bekämpfung von Vereinbarungen (Leb)

Leb2. AuflJänner 2021

17.1. Vorwegvereinbarungen

Ansprüche auf Zuhaltung von formgültig geschlossenen Vorwegvereinbarungen über eheliche Ersparnisse und eheliches Gebrauchsvermögen nach § 97 Abs 1 bis Abs 5 EheG sind im Klageweg geltend zu machen. Der Richter ist im Aufteilungsverfahren im Außerstreitverfahren nur mit der Aufteilung des ehelichen Vermögens befasst, aber nicht mit der Bekämpfung derartiger Vereinbarungen.

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