1. Beispiel und Frage:
Variante 1:
A und B sind zu je 50 % an der AB-OG beteiligt. A übt die Geschäftsführung für die Gesellschaft aus. Aufgrund persönlicher finanzieller Schwierigkeiten unterschlägt er Betriebseinnahmen der OG iHv TEUR 100. Die Rückzahlung ist aufgrund der finanziellen Situation des A nicht zu erwarten.