1. Beispiel und Frage:
Unternehmen U besitzt die Rechte an bestimmten Kino- und Fernsehfilmen. U räumt einem anderen Unternehmen X über einen Zeitraum von zehn Jahren gegen entsprechendes, fixes, aber auch teilweise gewinnabhängiges Entgelt das Recht auf alleinigen Vertrieb, Vermarktung, Vervielfältigung usw dieser Filme ein. Im Rahmen dieses Lizenzvertrages wird auch vereinbart, dass U dem X für die Bewerbung und sonstige Durchführung verkaufsfördernder Maßnahmen betreffend die mit dem Lizenzvertrag eingeräumten Filmrechte einen Betrag von TEUR 100 leistet. Eine ausdrückliche Rückzahlung dieses Betrages ist vertraglich nicht vorgesehen. Aus den Kalkulationen und Vereinbarungen des gesamten Lizenzvertrages ergibt sich aber, dass dieser Betrag jedenfalls spätestens am Ende des zehnjährigen Lizenzzeitraums wieder an U zurückgeflossen sein wird.