Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020
Die XY Verein & Co KG besitzt eine Immobilie und vermietet diese dauerhaft an den Unternehmer U. Einzige Komplementärin der KG ist der XY Verein.
Fraglich ist, ob die XY Verein & Co KG der Rechnungslegungspflicht unterliegt.