1. Beispiel und Frage:
Die X-GmbH veräußert 100 Aktien der N-AG an die U-AG. Als Entgelt wird anstelle von Geld die Übertragung von 80 Aktien an der Z-AG durch die U-AG vereinbart. Der Vertrag wird am 20. 10. 2019 abgeschlossen, die Übergabe der Anteile an der N-AG erfolgt durch die X-GmbH an die U-AG an diesem Tag, die Gewährung der Gegenleistung, dh die Übergabe der Anteile der Z-AG, erfolgt durch die U-AG allerdings vereinbarungsgemäß erst am 10. 1. 2020. Der Wert der Anteile an der N-AG beträgt am 20. 10. 2019 100 und entspricht an diesem Tag auch dem Wert der als Gegenleistung vereinbarten Menge an Anteilen an der Z-AG. Der Buchwert der Anteile an der N-AG beträgt 70, jener der Z-AG 80. Am Bilanzstichtag 31. 12. 2019 beträgt der Wert der zu liefernden Menge an Anteilen an der Z-AG