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K 2 – Die „bestimmte Zeit“ bei passiven Rechnungsabgrenzungen (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Ein Unternehmer erhält in 2019 als Entschädigung für die zeitlich unbefristete zukünftige Nutzung seines zum Betriebsvermögen zählenden Grundstückes durch ein anderes Unternehmen eine Entschädigung iHv TEUR 1.000.

Fraglich ist, ob dieser Betrag ausschließlich einen Ertrag des Jahres 2019 darstellt oder ob eine Verteilung auf mehrere Jahre möglich ist.

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