1. Beispiel und Frage:
Die X-GmbH leistet regelmäßig einjährige Vorauszahlungen für diverse Versicherungen.
Fraglich ist, ob für diese Vorauszahlungen eine aktive Rechnungsabgrenzung gebildet werden muss oder ob bei Unwesentlichkeit der fraglichen Beträge eine derartige Bilanzierung unterbleiben kann.