1. Beispiel und Frage:
Ein gewerblicher Bauträger veräußert Eigentumswohnungen, vor allem an Anleger, die die erworbenen Wohnungen zu Vermietungszwecken erwerben. Im Rahmen des Kaufvertrages wird eine sog Mietgarantie vereinbart, dh, der Veräußerer garantiert eine Vermietung der erworbenen Wohnung für einen Zeitraum von zB fünf Jahren ab Erwerb der Wohnung. Sollte kein Mieter gefunden werden oder eine Vermietung nur unter der garantierten Miethöhe erfolgen können, gleicht der die Eigentumswohnung Veräußernde die Differenz zur vereinbarten Höhe der Mietgarantie aus.