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I.v. 7 – Rückstellungsbildung für die Übernahme von Abfällen gegen Entgelt zum Zwecke des Recyclings (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Ein Recycling-Unternehmen übernimmt gegen Entgelt Bauschutt und sonstige Abfälle und bereitet diese Abfälle zur Wiederverwendung auf. Die wiederverwendbaren Teile der Abfälle werden nach der Aufbereitung weiterveräußert. Hinsichtlich der nicht wiederverwendbaren Teile der angelieferten Abfälle ist das Unternehmen aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorschriften verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung derselben zu sorgen.

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