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I.v. 6 – Rückstellung für Kosten von noch nicht abgebautem, aber bereits veräußertem Schotter (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Unternehmer U ist vertraglich verpflichtet, auf dem Grundstück des X jedes Jahr 100.000 Tonnen Schotter aus dessen Schottergrube abzubauen, zu sortieren und zu liefern. Für den Abbau, das Sortieren und den Transport erhält U von X ein Entgelt. Im Jahr 2019 hat U – um keine Vertragsverletzung zu bewirken – aus seinen eigenen Schottergruben Schotter für die Aufbereitung genommen, an X geliefert und dafür eine Rechnung über Abbau, Verladung, Sortieren und Transport gelegt. Im Jahr 2020 erhält er diese Menge an Schotter von X zurück. Für die in 2020 von der Schottergrube X in das Werk des U transportierte Menge entstand U ein Aufwand für die Abbau-, Lade- und Fuhrkosten.

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