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I.iv. 6 – Rückstellungsbildung für die Verfüllung und Rekultivierung von Hohlräumen11Siehe auch Fall I.i. 3 – Verbindlichkeitsrückstellung und Realisationsprinzip. (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Das Erdgasunternehmen U besitzt Speicher für Erdgas, die in unterirdischen Hohlräumen (Kavernen) angelegt sind. Diese Speicher haben eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren. Nach Ablauf der Nutzungsdauer dieser Speicher muss aufgrund des Betriebsgenehmigungsbescheides bzw einschlägiger Umweltschutznormen das Erdgasunternehmen die unterirdischen Hohlräume auffüllen und die Erdoberfläche rekultivieren.

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