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I.iv. 5 – Rückstellung für Rekultivierung von Schottergruben (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Ein Unternehmen betreibt Schotterabbau und ist aufgrund gesetzlicher und darauf basierender behördlicher Auflage verpflichtet, bei Beendigung des Abbaus eine Rekultivierung des Geländes vorzunehmen. Das Unternehmen betreibt mehrere Schottergruben, bei einzelnen ist der Abbau mittlerweile beendet, bei anderen wird unverändert Abbau betrieben.

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