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I.iii. 6 – Maßgeblichkeitsprinzip und Abfertigungsrückstellung (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Die X-GmbH bildet seit mehreren Jahren unternehmens- und steuerrechtlich eine Abfertigungsrückstellung, deren Entwicklung folgendes Aussehen hat:

Jahr

UR (in TEUR)

StR (in TEUR)

2017

1.000

800

2018

1.200

1.050

2019

900

950

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