2.1. Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Mit IFRS 18 wurde die aus der Kapitalflussrechnung bekannte Grobgliederung in die GuV übernommen. Dies war ursprünglich auch für die Bilanz angedacht, wurde aber aufgegeben.
Erträge und Aufwendungen der GuV sind in folgende fünf Kategorien zu gliedern (IFRS 18.47 ff):