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1. Allgemeines zu Jahresabschluss und Anhang (IFRS 18)

Grünberger22. AuflOktober 2024

1.1. Grundsätze des IFRS 18

Die Darstellung des Jahresabschlusses ist in IFRS 18 geregelt. Dieser ersetzt den Vorgängerstandard IAS 1 für Perioden, die am 1. Januar 2027 beginnen (eine vorzeitige Anwendung ist zulässig). Ergänzend dazu finden sich weitere Darstellungspflichten in den meisten anderen IFRS, z.B. IAS 7 zur Kapitalflussrechnung. Auch für diese weiteren Darstellungspflichten gelten die Grundsätze des IFRS 18, etwa zum Grad der Aggregation. Er gilt nicht für verkürzte Interimsabschlüsse gemäß IAS 34.

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