1.1. Grundsätze des IFRS 18
Die Darstellung des Jahresabschlusses ist in IFRS 18 geregelt. Dieser ersetzt den Vorgängerstandard IAS 1 für Perioden, die am 1. Januar 2027 beginnen (eine vorzeitige Anwendung ist zulässig). Ergänzend dazu finden sich weitere Darstellungspflichten in den meisten anderen IFRS, z.B. IAS 7 zur Kapitalflussrechnung. Auch für diese weiteren Darstellungspflichten gelten die Grundsätze des IFRS 18, etwa zum Grad der Aggregation. Er gilt nicht für verkürzte Interimsabschlüsse gemäß IAS 34.