Als internationaler Standard können die IFRS nicht auf bestehende gesellschaftsrechtliche Eigen- und Fremdkapitaldefinitionen Rücksicht nehmen, weil diese in jedem Land anders geregelt sind. Die rechtliche Form entspricht zwar üblicherweise auch dem wirtschaftlichen Gehalt (IAS 32.18). IAS 32 enthält aber eine sehr weitgehende Schuldendefinition, die in vielen Fällen vom gesellschaftsrechtlichen oder unternehmensrechtlichen Eigenkapitalbegriff abweicht. Der Grundgedanke ist die Dauerhaftigkeit des Verbleibs finanzieller Ressourcen im Unternehmen.