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6. Erfassung und Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Grünberger22. AuflOktober 2024

6.1. Erfassungsbestimmungen

Finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei geworden ist (recognition). Bei einer festen Kaufverpflichtung (z.B. verbindliche Bestellung) wird eine Forderung (Verbindlichkeit) erst erfasst, wenn eine Vertragspartei die vereinbarte Leistung erbracht hat.

Seite 246

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