6.1. Erfassungsbestimmungen
Finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei geworden ist (recognition). Bei einer festen Kaufverpflichtung (z.B. verbindliche Bestellung) wird eine Forderung (Verbindlichkeit) erst erfasst, wenn eine Vertragspartei die vereinbarte Leistung erbracht hat.
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