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5. Nach IFRS 5 zur Veräußerung stehende Beteiligungen

Grünberger22. AuflOktober 2024

Beteiligungen nach IAS 28 und IFRS 11 gelten als zur Veräußerung stehende langfristige Vermögenswerte bzw. Gruppen zur Veräußerung stehender Vermögenswerte, wenn sie die Bedingungen von IFRS 5.6 ff. erfüllen (siehe Kap. V.6., S. 147).

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