In vielen Fällen kann der Nutzungswert nicht ermittelt werden, weil eine direkte Zurechnung von Cashflows zu einzelnen Vermögenswerten nicht möglich ist (IAS 36.22; siehe S. 134).
Dies gilt insbesondere für den Firmenwert (goodwill, siehe dazu Kap. XVIII.3.4., S. 620 ff.). Auch der Firmenwert erzeugt Cashflows nur i.V.m. anderen Vermögenswerten (Betrieb oder andere Unternehmensteile).