3.1. Allgemeines zur Bewertung
Zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert der Leasingnehmer sein Nutzungsrecht (right-of-use asset) und passiviert eine Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe. Das Leasingverhältnis beginnt, sobald der Leasinggeber den Leasinggegenstand verfügbar macht, auch wenn der Leasingnehmer ihn noch nicht nutzt.