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3. Bilanzierung beim Leasingnehmer

Grünberger22. AuflOktober 2024

3.1. Allgemeines zur Bewertung

Zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert der Leasingnehmer sein Nutzungsrecht (right-of-use asset) und passiviert eine Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe. Das Leasingverhältnis beginnt, sobald der Leasinggeber den Leasinggegenstand verfügbar macht, auch wenn der Leasingnehmer ihn noch nicht nutzt.

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