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2. Für Leasinggeber und Leasingnehmer geltende Definitionen

Grünberger22. AuflOktober 2024

IFRS 16 definiert einige Begriffe, die für die Bilanzierung von grundlegender Bedeutung sind.

Ein Leasingvertrag vermittelt das Recht, einen identifizierten Vermögenswert über eine bestimmte Zeit entgeltlich zu nutzen. Die Zeit kann mit einer Leistungsgröße definiert werden (z.B. eine bestimmte Produktionsmenge). Auch bei einem umsatz-, leistungs- oder wertabhängigen Entgelt kann der Leasingnehmer Nutzen ziehen (.B23).

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