Nach US-amerikanischem Vorbild hat in Europa die Errichtung eines Enforcement-Systems begonnen. Mit dem Enforcement wird die Überwachung der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen durch externe, nicht mit dem gesetzlichen Seite 52 Abschlussprüfer identische und unabhängige Stellen bezeichnet. Enforcement – im Gegensatz zum Endorsement – bedeutet also die faktische Durchsetzung der IFRS.