3.1. Komitologieverfahren
Die EU prüft die IFRS nach dem in der IAS-Verordnung 1606/2002/EU festgelegten Anerkennungsmechanismus (endorsement mechanism) und verlautbart sie dann im Amtsblatt der Europäischen Union. Die IFRS müssen ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (True and Fair View-Prinzip) und dürfen dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen. Das True and Fair View-Prinzip ergibt sich aus der Vierten (78/660/EWG ) und Siebenten (83/349/EWG ) Gesellschaftsrechtsrichtlinie. Abgesehen von der Erfüllung des True and Fair View-Prinzips müssen die IAS/IFRS aber nicht richtlinienkonform sein, d.h. es erfolgt keine Prüfung, ob sie mit jeder Einzelvorschrift der beiden Richtlinien übereinstimmen.