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12. Änderungen in der Geschäftsführung

Fritz1. AuflMai 2020

Berichtigungspflicht gem § 139 BAO bei Hervorkommen von historischen Unrichtigkeiten

Verhältnis zu § 15 Abs 2 BAO

Fehlende oder fehlerhafte Erklärungen in der Vergangenheit

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