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8. Haftung des nicht ressortzuständigen Geschäftsführers

Fritz1. AuflMai 2020

Primär ist der Vertreter zur Haftung heranzuziehen, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist.

Abgabenrechtliche Pflichten wandeln sich in Überwachungs- und Aufsichtspflichten.

Seite 196

Der nicht für die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten zuständige Geschäftsführer haftet trotzdem, wenn er

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