Verpflichtung der Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters
Einhaltung eines Gleichgewichts zwischen Kapitalausstattung und unternehmerischer Tätigkeit Seite 154
Verpflichtung zur Einberufung der Generalversammlung bei Verlust des halben Stammkapitals sowie der kumulativen Über- / Unterschreitung der URG-Kennzahlen