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9. Allgemeine insolvenzprophylaktische Maßnahmen und Gläubigerschutz

Fritz1. AuflMai 2020

Verpflichtung der Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Einhaltung eines Gleichgewichts zwischen Kapitalausstattung und unternehmerischer Tätigkeit

Seite 154

Verpflichtung zur Einberufung der Generalversammlung bei Verlust des halben Stammkapitals sowie der kumulativen Über- / Unterschreitung der URG-Kennzahlen

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