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11. Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Fritz1. AuflMai 2020

11.1. Ausgewählte Grundsätze

Das Strafrecht hat für GmbH-Geschäftsführer in den letzten Jahren enorme praktische Bedeutung erlangt.

Keine Strafe ohne (eigene) Schuld

Verhalten der Mitarbeiter trifft nicht automatisch die Geschäftsführer.

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