Fritz1. AuflMai 2020
i. Überfülle an Verwaltungsvorschriften in Österreich, deren Einhaltung von sämtlichen Geschäftsführern geschuldet wird
Der zentralen Bestimmung des § 9 Abs 1 VStG sowie vergleichbaren Regelungen in anderen Gesetzen liegt das Konzept zugrunde,