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6. Sonderrecht auf Geschäftsführung

Fritz1. AuflMai 2020

„Kann“-Bestimmung mit Ausnahmecharakter zur Absicherung der Geschäftsführungsfunktion von Minderheitsgesellschaftern

Voraussetzung: Regelung im Gesellschaftsvertrag

Eine Weisungsfreiheit im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes kann vereinbart werden.

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