Es ist leider eine Tatsache, dass in vielen GmbHs angesichts ihrer personalistischen Struktur häufig gestritten wird. Von diesen Streitigkeiten ist die Rechtsfigur des Geschäftsführers besonders häufig betroffen; dies auch deshalb, weil die Gesellschaftermehrheit in manchen Fällen die Bestellung ungeeigneter Kandidaten durchsetzt.
Die Bestellung einer Person zum Geschäftsführer ist (sehr) kritisch zu hinterfragen,2 wenn