Grundsatz:
„Die gesamte Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie einer GmbH wird – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – autonom durch die Generalversammlung festgelegt, überwacht und gebilligt. Was in diesem Rahmen mit dem Willen der Gesellschafter geschieht, mag im wirtschaftlichen Ergebnis objektiv nachteilig sein, kann aber keine Verletzung der Gesellschaftsinteressen durch den Geschäftsführer darstellen.“