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12. Organisationsstruktur der GmbH

Fritz1. AuflMai 2020

i. Trennungsprinzip

Das Vermögen der Gesellschaft ist strikt von jenem der Gesellschafter zu trennen. Zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern dürfen fremdübliche Geschäfte abgeschlossen werden, wenn diese nicht dem Gebot einer sorgfältigen Geschäftsführung widersprechen.

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