Rechte: Geschäftsführung und Vertretung der GmbH als „Kernaufgabe“ unter Beachtung der Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung und Gleichbehandlung der Gläubiger
Erfüllung der angeordneten (gesetzlichen und vertraglichen) Pflichten
Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich aus Gesetz, Gesellschaftsvertrag, (gesetzmäßigen) Weisungsbeschlüssen der Generalversammlung sowie sonstigen Regelungen (zB Geschäftsordnung).