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6. Geschäftsführung und Vertretung

Fritz1. AuflMai 2020

Gesetzliche Regel: Gesamtvertretung und Gesamtgeschäftsführung bei mehreren Geschäftsführern

Aber: idR Vorrang der gesellschaftsvertraglichen Regelung

„Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Über die Art der Vertretung entscheiden die Gesellschafter anlässlich des Bestellungsbeschlusses.“

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