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3.2. Abgrenzungsfragen

Albiez1. AuflMai 2019

In der Praxis stellt sich in Auseinandersetzungen über Geheimhaltungsverletzungen sehr häufig die entscheidungsrelevante Frage, ob es sich bei einem von einem (ehemaligen) Arbeitnehmer genutzten Wissen um ein – allenfalls nicht dem Geheimnisschutz unterliegendes – selbst erworbenes Erfahrungswissen des Arbeitnehmers oder um anvertrautes Wissen handelt, das dem Geheimnisschutz unterliegt.

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