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5.2. Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b StGB)

Thiele1. AuflMai 2019

Aus jüngerer Zeit stammen die Tatbestände gem § 126b StGB Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems“. Der Grundtatbestand in strukturierter Form lautet:

Strafbar ist, wer die Funktionsfähigkeit eines Computersystems,

über das er nicht oder

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