1.2.1. Das neue Datenschutzregime der DS-GVO
Seit 25. 5. 2018 ist in der Europäischen Union die DS-GVO unmittelbar anwendbar, die ein neues Datenschutzregime etabliert. Auf nationaler Ebene wurde dadurch eine umfassende Novellierung des DSG 2000 (nunmehr: DSG6) notwendig. An den Grundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten hat sich zwar wenig geändert, die Unternehmen werden aber viel stärker in die Pflicht genommen, Datenschutz im Rahmen des Geschäftsverkehrs und bei der internen Organisation zu berücksichtigen. Um die Umsetzung zu gewährleisten, wurden auch die Strafen für Datenschutzverstöße stark angehoben und eine Haftung der Unternehmen eingeführt. Eine weitere Änderung aus österreichischer Sicht ist, dass es durch die DS-GVO weitgehend zum Wegfall der bisherigen behördlichen Melde- und Genehmigungspflichten gekommen ist. Das Hauptaugenmerk liegt nunmehr auf Dokumentations- und Informationspflichten der datenverarbeitenden Personen.