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3.3. Ausnahmen

Rungg/Ploner1. AuflMai 2019

In § 26d Abs 3 UWG werden fünf Ausnahmen dargestellt, in denen der Erwerb, die Nutzung und die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses als rechtmäßig angesehen werden.8888ErläutRV 375 BlgNR 26. GP zu § 26d UWG.

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