In bestimmten Verfahren hat ein Antragsteller/Kläger sämtliche Prozesshandlungen innerhalb eines Verfahrensabschnittes vorzubringen, bei sonstiger Unbeachtlichkeit. Eventualmaximen gibt es im Zivilverfahren im Verfahren betreffend → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, → Kündigung nach MRG, → Oppositionsklage, → Impugnationsklage.