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Erfolgszuschlag

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

kann der Rechtsanwalt in der Höhe bis zu 50 % verrechnen (§ 12 AHK), wenn er in einer Strafsache vertritt und das Verfahren gegen seinen Mandanten eingestellt wird, mit Freispruch endet, diversionell endet oder aber ein wegen eines Verbrechens Angeklagter wegen eines Vergehens oder wegen mit niedrigerem Strafsatz bedrohten Verbrechens verurteilt wird. Da § 12 AHK von einem „Erfolgszuschlag bis zu 50 % des Honorarbetrages“ spricht, kann abgeleitet werden, dass dieser Zuschlag auch bei Stundensatzverrechnung zulässig sein muss. Im Sinne der → AHK muss aber bedacht werden, dass diese ein Maßstab für die Angemessenheit des anwaltlichen Honorars sind. Daher sollte bei Anwendung eines Erfolgszuschlages bei → Stundensatz darauf geachtet werden, dass das sich daraus ergebende Honorar nicht jenen Betrag übersteigt, der sich bei tariflicher Berechnung und Anwendung des Erfolgszuschlages ergeben würde. ME [Alexander Scheer] muss aber eine derartige Vereinbarung über die Anwendung eines Erfolgszuschlages bei Stundensatzabrechnung (wie auch die Stundensatzvereinbarung selbst) schriftlich zuvor vereinbart werden.

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