für Rechtsanwälte: Um in die Liste der Rechtsanwälte in einer Rechtsanwaltskammer eingetragen zu werden muss der Antragsteller alle Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 RAO erfüllen. Diese sind:
für Rechtsanwälte: Um in die Liste der Rechtsanwälte in einer Rechtsanwaltskammer eingetragen zu werden muss der Antragsteller alle Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 RAO erfüllen. Diese sind: