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Einspruch gegen Zahlungsbefehl

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Gegen einen zugestellten → Zahlungsbefehl kann binnen vier Wochen ein Einspruch eingebracht werden (§ 248 Abs 2 ZPO). Gem § 225 Abs 2 ZPO wird diese Frist nicht durch die → verhandlungsfreie Zeit gehemmt. Der Einspruch im Gerichtshofverfahren hat den Inhalt einer → Klagebeantwortung zu haben (§ 248 Abs 1 ZPO) und es besteht absolute → Anwaltspflicht.

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